Der Betriebsrat beschäftigt sich mit folgenden Themen:

Aufgaben

  • vertreten die Interessen der Arbeitnehmer der Musikschulen und der MUK Privatuniversität der Stadt Wien
  • beraten und informieren in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen
  • verhindern ungerechtfertigte Entlassungen und Kündigungen
  • unterstützen fachspezifische Fortbildung finanziell (Bildungszuschuss)
  • vermitteln in Konfliktsituationen
  • erarbeiten Kompromissvereinbarungen zwischen KollegInnen und Geschäftsführung
  • beraten, betreuen und unterstützen in Mobbingfällen
  • sind Verhandlungspartner der Geschäftsführung bzw. des Dienstgebers
  • nehmen an Hearings teil

Pflichten

Die im Arbeitsverfassungsgesetz geregelten Pflichten des Betriebsrats sind u.a.:

  • Friedenspflicht
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Kooperationspflicht
  • Interessenswahrnehmungspflicht

Interventionen des Betriebsrates werden daher diskret behandelt, Verhandlungen sind grundsätzlich vertraulich. Das bedeutet auch, dass die Erfolge der Tätigkeit der Betriebsräte oft nicht plakativ präsentiert werden.

Stellenvergaben

Der Betriebsrat wirkt regelmäßig überprüfend bei der internen Vergaben von Stellen mit. Besonders setzen wir uns für die Vergabe von frei werdende Stunden und Stellen an interne Lehrkräfte ein.

Verhandlungen

Der Betriebsrat verhandelt regelmäßig mit der Direktion der Musikschulen der Stadt Wien und mit den Vertretern der Stadt Wien (MA 13) als Dienstgeber. Weiters sind wir bemüht auf aktuelle Entwicklungen hinzuweisen.

Beratung

Die Betriebsratsmitglieder stehen gerne für Beratungstermine mit Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an die jeweils Ressort-Verantwortlichen Mitglieder.

Sitzungen

Die Diskussion zu aktuellen Themen der Betriebsratstätigkeit findet in regelmäßigen Sitzungen statt.

Wahl des Betriebsrats

Am 12.3.2020 fand die Betriebsratswahl der Musikschulen der Stadt Wien statt. Der Betriebsrat konstituierte sich den gesetzlichen Bestimmungen und Fristen entsprechend. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre. Voraussetzungen, Bedingungen und Durchführung der Wahl eines Betriebsrates sind im Arbeitsverfassungsgesetz und in der Betriebsratswahlordnung geregelt. Unter www.betriebsraete.at erhalten Sie detaillierte Informationen zur Betriebsratswahl.