Fortbildung:
Der Betriebsrat freut sich, von unseren Kolleg*innen besuchte, musikschulbezogene Fortbildungen aus Mitteln des Betriebsratsfonds zu fördern. Allerdings bitten wir, bei deren Planung vorab mit der jeweiligen Schulleitung bzw. mit der Direktion der Musikschulen der Stadt Wien die Kostenübernahme durch den zuständigen Dienstgeber zu klären. Eventuelle Restbeträge bzw. anteilige Kosten können dann, bei Erfüllung der Voraussetzungen, auch aus den Mitteln des Betriebsratsfonds gedeckt werden.
Rahmenbedingungen dafür sind:
- Die Fortbildung ist der Tätigkeit an den Musikschulen der Stadt Wien zuzuordnen. Eine entsprechende Beschreibung der Fortbildung, auch Folder oder Links zur Homepage des Veranstalters werden dem Ansuchen angeschlossen.
- Der Nachweis der absolvierten Fortbildung erfolgt durch Rechnung (Zahlungsbeleg) und Abschlusszertifikat bzw. einer vergleichbaren Dokumentation des Abschlusses.
- Der eingereichte Förderbetrag bezieht sich ausschließlich auf Kursbeiträge. Ein Ersatz von Fahrtkosten oder anderer Spesen (Restaurantrechnungen etc.) ist nicht möglich.
- Mehrsemestrige bzw. längerfristige Fortbildungen werden in Gesamtsumme, als eine Einheit eingereicht.
- Die Bankverbindung (Name / IBAN / BIC) des Antragstellers wird angegeben.
- Die Kommunikation mit dem Dienstgeber über den offenen Restbetrag bzw. über die Absage der Unterstützung ist dokumentiert und dem Ansuchen beigelegt.
Die Förderansuchen werden am Ende des laufenden Semesters bearbeitet. Den Anfragen wird anteilig, im Rahmen der finanziellen Mittel, vorausgesetzt positiver Prüfung und durch Beschluss des Betriebsratsgremiums stattgegeben. In der Folge werden die jeweiligen Förderbeträge festgelegt. Bitte reichen Sie Ihre Anträge rechtzeitig ein, spätestens bis:
16.12. des Wintersemesters, oder bis 16.5. des Sommersemesters
Bitte richten Sie Ihren Antrag einschließlich aller Unterlagen schriftlich an:
Betriebsrat der Musikschulen der Stadt Wien
z.H. Mag. Sigrid Andraschek
Wilhelmstraße 64
A-1120 Wien
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter: +43 699 1025 8096 bzw. sigrid.andraschek@betriebsrat-msw.at
Supervision:
Der Betriebsrat unterstützt außerdem Kosten für Supervisionen, die im betrieblichen Zusammenhang stehen.
Gehörschutz:
Der Betriebsrat bietet einen Zuschuss zum Gehörschutz für Mitarbeiter an, sollte der Arbeitgeber dies ablehnen. Zur Zeit wird Gehörschutz möglicherweise nicht für alle Unterrichtsfächer bewilligt.
Richten Sie Ihren Antrag einschließlich aller Unterlagen bitte schriftlich an:
Betriebsrat der Musikschulen der Stadt Wien
z.H. Mag. Sigrid Andraschek
Wilhelmstraße 64
A-1120 Wien
Weitere Auskünfte erhalten Sie ebenfalls unter: +43 699 1025 8096 bzw. sigrid.andraschek@betriebsrat-msw.at
Soziale Härtfälle:
In Situationen besonderer sozialer Härte kann von KollegInnen beim Betriebsrat um finanzielle Unterstützung angesucht werden.